Gemäß § 356 Abs. 5 BGB – Digitale Inhalte
Gemäß § 356 Abs. 5 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB
Wichtiger Hinweis
Bei Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. eBooks, Online-Kurse, digitale Lernmaterialien), besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlöscht das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Verbraucher:
Diese Zustimmung und Bestätigung erfolgt durch das Aktivieren der entsprechenden Checkbox im Bestellprozess vor Abschluss des Kaufs.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für folgende digitalen Inhalte:
Der Zugang zu den digitalen Inhalten wird unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung gewährt. Mit dem Zugang beginnt die Vertragserfüllung.
Sofern zukünftig persönliche Beratungsleistungen angeboten werden, gilt für diese gesondert:
Bei Dienstleistungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlöscht bei Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat. Für diese Leistungen wird zum Zeitpunkt des Angebots eine gesonderte Widerrufsbelehrung bereitgestellt.
Handelsvertretung Viergutz UG
Velsterstr. 7
30952 Ronnenberg
Telefon: 015125311410
E-Mail: [email protected]
Rechtlicher Hinweis: Diese Widerrufsbelehrung wurde nach aktuellem deutschen Recht (§ 356 Abs. 5 BGB, Art. 246a EGBGB, Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU) erstellt. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Es wird empfohlen, diese Belehrung regelmäßig durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, insbesondere bei Änderungen des Produktangebots.
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